Wann leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Eine Übersicht: Wann zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung nicht?

Sie haben bestimmt schon viel über die Kfz-Haftpflichtversicherung gehört, die im Schadensfall sowohl Sie selbst als auch andere Verkehrsteilnehmer unterstützen soll. Aber bietet diese Versicherung wirklich immer Schutz? Gibt es Fälle, in denen die Versicherung nicht eintritt? Wir beleuchten einige Szenarien, in denen die Kfz-Haftpflichtversicherung möglicherweise nicht zahlt.

1. Fahruntauglicher Zustand des Fahrers

Die Versicherung kann die Leistung verweigern, wenn ein Verkehrsunfall aufgrund eines fahruntauglichen Zustands des Fahrers verursacht wurde. Dazu gehört beispielsweise das Fahren unter Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten oder bei extremer Müdigkeit.

2. Fahren ohne gültigen Führerschein

Fahren ohne gültigen Führerschein fällt ebenfalls in den Bereich der Leistungsverweigerung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Führerschein abgelaufen ist, entzogen wurde oder ob der Fahrer noch nie einen Führerschein besaß.

3. Vorsätzliche Handlungen

Wenn Sie absichtlich einen Unfall verursachen, leistet die Kfz-Haftpflichtversicherung ebenfalls nicht. Illegale Straßenrennen zählen in diesem Fall oft auch als vorsätzliche Handlung.

4. Unfall im Ausland

In einigen Fällen kann Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung eine Leistungsverweigerung aussprechen, wenn Sie im Ausland einen Unfall haben. Prüfen Sie in Ihrem Tarif genau, in welchen Ländern ein Schutz besteht und in welchen nicht.

5. Nutzung des Fahrzeugs außerhalb des vereinbarten Rahmens

Wenn Sie Ihr Auto gewerblich nutzen, obwohl Sie es nur für den privaten Gebrauch versichert haben, kann das ebenfalls ein Grund für eine Leistungsverweigerung sein. Ebenso, wenn das Fahrzeug beispielsweise für ein illegales Autorennen genutzt wird.

Hat die Leistungsverweigerung auch Folgen für den Versicherungsnehmer?

Nachdem die Kfz-Haftpflichtversicherung im Schadensfall zunächst die Forderungen des Geschädigten reguliert, kann sie die ausgezahlten Beträge im Rahmen der sogenannten Regressforderung vom Versicherungsnehmer zurückverlangen. Dies ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 5000 Euro begrenzt.

Wie kann ich mich schützen?

Sie sollten Ihren Tarif und die Versicherungsbedingungen genau kennen, um nicht in Fallen zu tappen. Im Zweifel ist es immer besser, lieber einmal mehr mit Ihrer Versicherung zu sprechen und Unklarheiten zu klären. Fahren Sie immer verantwortungsbewusst und achten Sie auf die geltenden Vorschriften. So sind Sie stets auf der sicheren Seite.

 

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Nach oben scrollen