Kfz-Haftpflichtversicherung

Die Höhe der Leistungen richtet sich bei der Kfz-Haftpflichtversicherung nach dem ausgewählten Versicherungstarif. Der Versicherte jedoch, bezahlt je nach der Anzahl der unfallfreien Jahre, der Typenklasseneinstufung und anderen Merkmalen. Gerade bei der Kfz-Haftpflichtversicherung, aber auch bei der Vollkasko bezahlt der Versicherte einen relativ niedrigen Versicherungstarif.

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Die absolut notwendige Kfz-Haftpflichtversicherung, also die Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge – ein Muss, um ein Vehikel im öffentlichen Autoverkehr steuern zu dürfen

Wer sein Vehikel trotz gesetzlichen Bestimmungen ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung fährt und einen Unfall verschuldet, haftet mit seinem gesamten Hab und Gut. Das Gleiche gilt für alle verschuldeten Schäden und damit auch für Personenschäden. Außerdem muss man praktisch auch mit einer Bestrafung für die nicht vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung rechnen. Im schlechtesten Falle kann das zu einer empfindlichen Geldstrafe führen, zudem die eigene finanzielle Existenz ruinieren. Eine Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge abzuschließen, ist also keinesfalls zu verabsäumen.

Wer unbedingt sicher gehen möchte, kann zusätzlich zur gesetzlichen Haftpflicht auch noch eine Teil- und Kfz-Vollkaskoversicherung abschließen. Ob sich eine Teil- und Kfz-Vollkaskoversicherung für Ihr Fahrzeug auszahlt oder nicht, hängt von mehreren Faktoren ab. Meist sollten diese Fahrzeugversicherungen jedoch nur bei sehr neuwertigen oder sehr teuren Fahrzeugen abgeschlossen werden. Auf diese Weise kann sich der Abschluss einer Vollkasko bspw. in manchen Fällen wirklich rechnen. Für den Fall, dass es sich beispielsweise zu einem selbstverschuldeten Unglück oder einem Raub kommt, wird der Neuwert des Kfz (sofern nicht älter als 18 Monate) oder der Zeitwert zum Zeitpunkt des Schadens ersetzt. Die Beiträge können Sie schnell und einfach mit dem Kfz-Haftpflichtrechner!

Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt erst nach der Klärung der Schuldfrage ein

Die Kfz-Haftpflicht ist für alle Schäden verantwortlich, die der Versicherungsnehmer im Straßenverkehr verschuldet.

Hier kann es sich nur um Blechschäden, andererseits auch durchaus einmal um Schmerzensgeld oder die Unkosten für eine Krankenhausbehandlung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung zahlt nach Abklärung der Schuldfrage eine entsprechende Entschädigung. Diese hängt vom Grad des verschuldeten Schadens ab. Wird jedoch z. B. ein Unfall verursacht, bei dem der vermeintlich unschuldige Unfallgegner nicht angegurtet war, trifft Sie als Versicherten nicht die alleinige Schuld am entstandenen Schaden. Der Unfallgegner muss einen Teil des Schaden selbst bezahlen und die Kfz-Haftpflicht tritt nur zu einem Teil ein. Hat der Unfallgegner selbst eine Kaskoversicherung, kann ein Teil der Unkosten von dieser Versicherung übernommen werden.

Eine Obergrenze gibt es bei Kraftfahrzeughaftpflichtversicherungen grundsätzlich nicht. Der Gesetzgeber sieht jedoch eine Deckung von max. 50 Millionen Euro bei Vermögensschäden und eine Obergrenze von 7,5 Millionen € bei Personenschäden (pro Person) vor.

Wie hoch der Schaden ist, stellt ein Gutachter fest, den die Versicherung beauftragt. Bei einem verschuldeten Unfall hat ausschließlich der Gegner das Recht, einen Gutachter zu beauftragen.

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